Zuschüsse

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es verschiedene Zuschussmöglichkeiten, Antragsformulare senden wir gerne zu.

Landesjugendplan
Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von 5,10 Euro/Tag, wenn das monatliche Gesamtbruttoeinkommen* des Haushalts folgende Grenzen (ohne Kindergeld) nicht überschreiten (Arbeitslosengeld II Empfänger erhalten diesen Zuschuss immer):

Anzahl Personen
Lebensgemeinschaft
Alleinerziehend
 
(Beamte)
 
(Beamte)
2
--
--
1.689,-
(1.589,-)
3
2.327,-
(2.188,-)
1.992,-
(1.873,-)
4
2.630,-
(2.472,-)
2.294,-
(2.157,-)
5
2.932,-
(2.756,-)
2.597,-
(2.441,-)
6
3.235,-
(3.040,-)
2.899
(2.725,-)
usw.
 
 
 
 

*Setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Endgeldersatzleistungen, Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung

 

Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen
Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, steht aus dem „Bildungspaket“ ein Zuschuss von monatlich 10,- Euro zu. Insgesamt können bis zu 120,- Euro jährlich für unsere Freizeiten und Workshops verwendet werden. Der Zuschuss muss unter Vorlage der Rechnung über den Teilnahmebeitrag beim zuständigen JobCenter und/oder Landratsamt beantragt werden.

Weitere Infos zum Bildungspaket für Familien aus Stuttgart gibt es unter http://www.stuttgart.de/item/show/429530.

 

Kommunen, Stadt- und Landkreise
Teilweise gibt es kommunale Zuschüsse für Freizeiten und Ferienfahrten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt der Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und der kreisfreien Stadt Stuttgart bzw. an die Jugendämter der großen Kreisstädte in der Region Stuttgart (Backnang, Bietigheim-Bissingen, Böblingen, Calw, Ditzingen, Esslingen am Neckar, Fellbach, Filderstadt, Geislingen an der Steige, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Ludwigsburg, Metzingen, Mühlacker, Nagold, Neckarsulm, Nürtingen, Öhringen, Ostfildern, Remseck am Neckar, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Schorndorf, Sindelfingen, Tübingen, Vaihingen an der Enz, Waiblingen und Winnenden).

Für Familien aus dem Rems-Murr-Kreis
Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren trägt der Rems-Murr-Kreis die Kosten einer Freizeit bis zu einer Höhe von € 205,-. Es gelten die Einkommensgrenzen des Landesjugendplans (vgl. Tabelle) und es muss mindestens ein Eigenbeitrag von € 2,50 pro Tag entrichtet werden.

Für Familien aus Stuttgart
Bonuscard: Inhaber der Bonuscard bekommen 11,- Euro/Tag, bei der Anmeldung muss dem Jugendwerk eine Kopie eingereicht werden. Der Zuschuss wird mit der Restzahlung verrechnet. Die Anzahlung von ca. 20% des Reisepreises muss unabhängig davon geleistet werden.
Familiencard: Das Guthaben kann für die Freizeiten des JW verwendet werden. Dazu muss bei der Abbuchung die Angebotsnummer 000404 des Jugendwerks angegeben werden. Bei Überweisung der Restzahlung bitten im Verwendungszweck die Rechnungsnummer und die Nummer der Familiencard angeben.
Die Familien- oder Bonuscard können Sie in Ihrem Bürgerbüro beantragen.

 

Zuschüsse des Jugendwerks und der AWO
In besonderen Fällen gewährt das Jugendwerk einen Zuschuss aus Spenden und Eigenmitteln. Da diese leider sehr begrenzt sind, könnennur Härtefälle fefördert werden. Für eine Förderung müssen die Umstände kurz schriftlich dargestellt werden. Über eine Förderung entscheidet der Vorstand des Jugendwerkes. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftstelle.
 

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